Autobahngesellschaft warnte vor gefährlichem Verhalten

Die Nationale Autobahngesellschaft in Marokko teilte mit, dass es Autobahnbenutzern verboten ist, zu Fuß zu gehen und an Nothaltestellen anzuhalten, außer in Fällen äußerster Notwendigkeit.

In einer Erklärung bestätigte das Unternehmen, dass die National Automobile Company in Marokko aufgrund des erheblichen Verkehrsaufkommens auf dem nationalen Autobahnnetz während der laufenden Sommersaison die Autobahnbenutzer daran erinnert, dass das Gehen und Anhalten an Nothaltestellen außer in extremen Fällen verboten ist. Erfordernis.

Sie erklärte, dass Nothaltebänder von der National Highway Company, der Royal Gendarmerie, dem Zivilschutz, Hilfsteams und Interventionsteams aller anderen betroffenen Parteien auf der Autobahn verwendet werden, um im Notfall einzugreifen.

Sie sagte, dass jede unsachgemäße Verwendung von Nothaltebändern im Gefahrenfall zu einer Verzögerung des rechtzeitigen Eintreffens von Hilfeleistungen für Autobahnbenutzer führen und einen Verstoß gegen das Verkehrsrecht darstellen würde.



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